rechtssicher & richtlinienkonform

Maschinen- und Anlagensicherheit


Ihre Experten:

Dipl.-Sich.-Ing. Tobias Berens

 +49 234 92231-48

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B.Sc. Wirt.-Ing. Maschinenbau

Hendrik Brexel

 +49 234 92231-41

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Maschinen, Anlagen, elektrische Geräte - für viele Produkte und Erzeugnisse ist heute eine CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie erforderlich, um diese im europäischen Binnenmarkt in Verkehr zu bringen.

Auf Grund des umfangreichen Regelwerkes besteht in vielen Unternehmen Unsicherheit bei Neu- und Umbauten, wesentlichen Veränderungen oder Verkettungen, wie die Anforderungen rechtssicher umgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur die Frage, wer für die Umsetzung des Prozesses der CE-Kennzeichnung verantwortlich ist, sondern in der Regel auch welche Bestandteile für die Dokumentation oder welche Abfolge von Schritten zur Umsetzung des Konformitätsbewertungsverfahrens nach Maschinenrichtlinie erforderlich sind.

Gleichzeitig treten wiederkehrende Fragen auf, wenn es um Anforderungen an sicherheitstechnische Lösungen und um notwendige Dokumentationen bei Alt- und Gebrauchtmaschinen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geht.

Beratung

Wir unterstützten Sie dabei, Investitionsprozesse gerichtsfest zu machen, also alle Vorgaben, die sich aus der europäischen Maschinenrichtlinie oder der deutschen Betriebssicherheitsverordnung ergeben, zu erfüllen.

Unser Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe bei Investitionsprozessen sowie die Förderung der Kooperation innerbetrieblicher Beteiligter bei der Bewältigung funktions- und sicherheitstechnischer Fragestellungen.

Dies umfasst zum einen die Zusammenarbeit mit Herstellfirmen bei der Planung, Konstruktion und Inbetriebnahme von Neu- und Serienmaschinen bzw. der Generalüberholung von Altmaschinen. Zum anderen erarbeiten wir mit Betreibern, die Maschinen bzw. Anlagen verändern oder verknüpfen, welche Anforderungen sich aus der europäischen Gesetzgebung ergeben und welche Auflagen zu erfüllen sind. Ferner unterstützen wir bei der sicherheitstechnischen Abnahme und geben Hinweise für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

 

Unser Angebot an Sie:

  • Definition der Rechtslage und gesetzlichen Anforderung
  • Prüfung auf wesentliche Veränderung oder Verkettung
  • Normenrecherche
  • Durchführung der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 oder der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Festlegung des zu erreichenden PL oder des SIL und Prüfung der Validierung entsprechend DIN EN ISO 13849
  • Unterstützung der betrieblichen Maßnahmenplanung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle nach arbeitswissenschaftlichen Standards
  • Erarbeitung von Textbausteinen für die Betriebsanleitung oder technische Dokumentation
  • Gefährdungsbeurteilung zur Maschinensicherheit nach BetrSichV

Qualifizierung

Wir bieten in diesem Themenbereich Qualifizierungen an, um alle Beteiligten mit unseren Instrumenten vertraut zu machen:

Für weitere interessante Themen empfehlen wir Ihnen einen Blick auf unsere Seminarübersicht.

Forschung

Unsere Instrumente und Methoden sind gemeinsam mit Betrieben in Forschungsprojekten entwickelt und erprobt. Unser Ziel ist die gemeinsame, interdisziplinäre und hierarchieübergreifende Zusammenarbeit aller Projekt-Beteiligten und die Hilfe zur Selbsthilfe.

Informationsmaterial

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer:

 Sicherheit von Maschinen und Anlagen

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Was unsere Kunden sagen:

"BIT e.V. ist für uns ein kompetenter Ansprechpartner im Bereich der Maschinensicherheit. Insbesondere bei der Verkettung von Anlagen oder im Bereich Retrofit findet das Team problemorientierte Lösungen, die akzepiert und nutzerfreundlich sind und uns dennoch Rechtssicherheit verschaffen."