Arbeitszeit- und Pausengestaltung

Handlungsempfehlungen

Arbeitszeit- und Pausengestaltung sind zentrale Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Dabei sind neben der Dauer und Lage von Arbeits- und Ruhezeiten auch die Vorhersehbar- und Beeinflussbarkeit durch die Beschäftigten von wesentlicher Bedeutung, die auch während der Corona-Pandemie zu beachten sind.

Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht die Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle mit dem Ziel, die Kontakte auf dem Arbeitsweg und im Betrieb zu reduzieren.

Bei der Veränderung der Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die durch die Arbeitszeit bedingten physischen und psychischen Belastungen zu vermeiden beziehungsweise zu verringern.

Folgende Maßnahmen können die Kontakte auf dem Arbeitsweg und im Betrieb verringern:

  • Arbeits- und Pausenzeiten versetzt staffeln.
  • Ein flexibler Arbeitszeitbeginn im Bürobereich vermeidet Stoßbelastungen in Eingangsbereichen, in Fluren und bei der Zeiterfassung.
  • Vermeiden, dass es bei Beginn und Ende der Arbeitszeit im Schichtbetrieb zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter kommt (zum Beispiel bei der Zeiterfassung in Umkleide-, Waschräumen und Duschen).
  • Schichtübergaben, die üblicherweise mit persönlichen Kontakten verbunden sind, sollten entfallen, durch schriftliche Informationen ersetzt werden oder durch Informationen durch die Vorgesetzten erfolgen.
  • Die personelle Besetzung von Schichten möglichst konstant halten, „Springen“ in andere Schichten vermeiden.
  • Sind Schichtübergaben aus inhaltlichen arbeitsorganisatorischen Gründen von Schichtbesatzung zu Schichtbesatzung erforderlich, sollte dafür gesorgt werden, dass durch eine Zuteilung von Standflächen der persönliche Kontakt vermeiden wird.
  • Es kann geprüft werden, ob Schichtbesatzungen durch Ausdehnung der Arbeitszeiten ausgedünnt werden können (zum Beispiel durch eine dritte Schicht im Zweischichtbetrieb).
  • Versetzte Pausenzeiten, die die Einnahme von Mahlzeiten in der Kantine oder in Pausenräumen ermöglichen.
  • Nahrungsaufnahme am Arbeitsplatz, wenn keine Gesundheitsgefahren bestehen.
  • Einführung und/oder Ausdehnung von Arbeitszeitkonten.

 

Weitere Links:
 

BAuA – Checkliste Arbeitszeit

Beispiele von umgesetzten Maßnahmen in den Projektbetrieben:

  • versetzte Arbeitszeiten/Pausenzeiten (15-20 min früher/später), um Ansammlungen von Beschäftigten zu vermeiden
  • Ausdünnung von Schichten
  • Organisation von Größe und Zusammensetzung der Arbeitsgruppen:
    • Bildung fester Schichtteams/ Montageteams (kein Springen in andere Schichten /Teams mehr) (örtlich bzw. zeitlich voneinander getrennt arbeitende Teams)
    • Zeitlicher Abstand zwischen den Schichten
    • Einführung von Schichtarbeit, um Belegschaft auszudünnen!
  • Zusammenhalten von Montagegruppen, Spezialist*innen werden abgesondert

Arbeitszeit- und Pausengestaltung

(1) Vor dem Hintergrund der zusätzlichen Belastungen durch fehlende Infrastruktur zur Unterstützung des häuslichen Bereichs und der allgemeinen Verunsicherung und damit einhergehenden psychischen Belastungssituation vieler Beschäftigter kommt der Gestaltung der Arbeitszeit eine besondere Bedeutung zu.

(2) Bei Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Lage der Pausen ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden, dass es zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter (zum Beispiel in Pausenräumen, Kantinen, Umkleideräumen, Waschräumen und Duschen), einer erschwerten Umsetzung der Abstandsregel oder nicht unerheblichen Verzögerungen für die Beschäftigten kommt.

(3) Bei der Aufstellung von Schichtplänen und Arbeitsgruppen sollen zur weiteren Verringerung wechselnder innerbetrieblicher Personenkontakte möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten bzw. Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Die Zahl der Personen in einer Schicht bzw. Arbeitsgruppe soll auf das notwendige Maß reduziert werden.

(4) Bei allen Maßnahmen zur Entzerrung der Belegschaftsdichte ist eine zusätzliche Gefährdung durch eine Arbeitserschwernis aufgrund der Lage der Arbeitszeit (etwa Nachtarbeit) oder der Dauer der Arbeitszeit (zum Beispiel Verlängerung der Schichten oder auch Verkürzung von Ruhezeiten) bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die Wirksamkeit bzw. die Folgen dieser Maßnahmen bezüglich der Gesundheit der Beschäftigten, des Auftretens von Unfällen oder Hygienefehlern ist zu überprüfen und die Gefährdungsbeurteilung erforderlichenfalls anzupassen.