Gemeinschaftsräume

Handlungsempfehlungen

Maßnahmen des Infektionsschutzes erfordern, dass über die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hinaus, die Einhaltung der Abstandsregel bei der Nutzung der Einrichtungen sicherzustellen ist.

 

Sanitärräume (Duschen, Toiletten, Waschräume) und Umkleideräume:
 

Leicht umzusetzen ist die Aufstellung von Desinfektionsspendern, Schaffung zusätzlicher Waschmöglichkeiten insbesondere an mobilen oder abgelegenen Arbeitsplätzen Darüber hinaus können entsprechende Hinweisschilder zum regelmäßigen gründlichen Händewaschen sowie zur Handdesinfektion aufgestellt werden. Der Austrocknung der Haut vorzubeugen sind gegebenenfalls zusätzliche Hautschutzmittel anzubieten.

Die Basis für alle weiteren Maßnahmen bildet die Ermittlung der zulässigen Personenzahl aufgrund der Raumgröße. Auf der Grundlage dieser Kennzahlen können folgende Maßnahmen geplant werden:

  • die maximale Personenzahl je Raum begrenzen
  • einzelne Duschen, Toiletten, Urinalen, Waschbecken sperren
  • Hinweisschilder mit der maximalen Personenzahl oder „Einzeln eintreten“ anbringen
  • Abstandsmarkierungen auf Fußböden und Umkleidebänken vornehmen
  • bessere Verteilung der Personengruppen auf die unterschiedlichen Sanitärräume
  • Anweisungen zu regelmäßigem Lüften geben beziehungsweise unterweisen
  • zusätzliche Dixi-Toiletten (für Externe) aufstellen
  • Kantine oder Pausenräume schließen.

Grundsätzlich ist die Kontaktreduzierung durch feste Teams/Schichten und versetzten Schichtbeginn/-ende das beste Mittel zur Verbeugung einer Corona-Infektion.

Darüber hinaus sollten die Reinigungsintervalle für sanitäre Anlagen verkürzt werden.

Ist der Infektionsschutz mit diesen Maßnahmen in den Duschräumen nicht realisierbar, so muss das Duschen und Umkleiden gegebenenfalls auch komplett untersagt werden. Die Möglichkeiten sich Gesicht und Hände zu waschen muss jedoch erhalten bleiben.

Bei weniger verschmutzenden Tätigkeiten stellt die Einhaltung der Abstandsregel in den Umkleideräumen meist kein Problem dar, weil die Beschäftigten in ihrer Arbeitskleidung zur Arbeitsstätte kommen. Bei Tätigkeiten, die besonders verschmutzend sind oder bei denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, muss der Wechsel der Kleidung und die betriebliche Reinigung dennoch sichergestellt werden. Dies ist zum Beispiel umsetzbar, indem eine weitere komplette Arbeitsschutzkleidung für den Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird und die im privaten Haushalt getrennt von anderen Kleidungsstücken aufzubahren ist (siehe Aufbewahrung Kleidung & PSA).

Die Umsetzung der Abstandsregeln insbesondere bei verschmutzenden Tätigkeiten in Umkleideräumen stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Umkleideräume sind von Hause aus oft eng (Spind steht neben Spind) und schlecht belüftet. Auch das Tragen von Mundnasenbedeckung (FFP2-Masken) ist eher eine Notlösung in Umkleideräumen und wird von den Beschäftigten wenig akzeptiert.

Zur Reduzierung der Kontakte sollte geprüft werden, ob ungenutzte Räume in Umkleide- bzw. Warteräume umfunktioniert werden können, so werden die Mindestabstände beim Umkleiden gewährleistet und eine Schichtdurchmischung verhindert. Darüber hinaus können in angemieteten oder käuflich erworbenen Containern zusätzliche Umkleideplätze geschaffen werden.

 

Weitere Links:
 

BGN – Praxisbeispiele Sanitärräume

RKI - Richtig Desinfizieren

Beispiele von umgesetzten Maßnahmen in den Projektbetrieben:
 

Sanitärräume:

  • Hinweisschilder zur maximalen Personenanzahl
  • Sperrung jeder zweiten Dusche/Toilette
  • Festlegung von Einzelduschen
  • Verteilen von Personen in andere Waschräume
  • Markierungen auf Umkleidebänken
  • zeitliche Trennung der Schichten
  • Bereitstellung zusätzlicher Dixi-Toiletten
  • Schließen von Waschkauen, Reinigung von Händen und Gesicht wird ermöglicht
  • Duschen untersagt, nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Erlaubnis der Vorgesetzten (zum Beispiel Instandhalter*in); für die Hin- und Rückfahrt wurde eine weitere komplette Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt
  • Empfehlung zum Umkleiden Zuhause (bei weniger schmutzanfallenden Tätigkeiten)
  • Bereitstellung von Kunststoff-Boxen zur Aufbewahrung von Verpflegung oder persönlichen Gegenständen direkt am Arbeitsort, weil Spinde und Umkleideräume nicht genutzt werden
  • Bereitstellung von Räumen, wo Beschäftigte auf Umkleidemöglichkeiten warten können (zum Beispiel Kantinen) um Schichtdurchmischung zu verhindern

 

Pausenräume und Kantinen:
 

Das Vorgehen zur Gewährleistung des Infektionsschutzes in den Pausenräumen und Kantinen ist vergleichbar mit denen in den Umkleideräumen. Zunächst wird die maximale Belegungszahl ermittelt und die dafür notwendige Bestuhlung angepasst.

Zur Sicherstellung des Mindestabstandes werden häufig zusätzliche Bodenmarkierungen angebracht. In Kantinen erfolgen Abstandsmarkierungen in Wartezonen, im Eingangsbereich oder Kennzeichnungen von Laufwegen. Alternativ können auch Zutrittsampeln im Eintrittsbereich der Kantine genutzt werden. Als Pausenraum können nicht genutzte Besprechungsräume fungieren oder Stühle im Freien aufgestellt werden, um zusätzlichen Platz für Pausen oder zur Einnahme von Mahlzeiten zu schaffen.

Achtung: Überzählige Tische und Bestuhlung sollten entfernt werden!

Beschäftigten, die in Einzelbüros tätig sind, kann gegebenenfalls die Nahrungsaufnahme am Arbeitsplatz gestattet werden, wenn geeignete Hygienemaßnahmenumgesetzt sind. In der Produktion ist dies sicher kritisch zu bewerten, wenn die entsprechende Hygiene dort nicht gewährleistet wird oder sogar die Möglichkeit von Gefahrstoffkontakt besteht. Um dies abzuklären, sollte eine Beurteilung der Gefährdungen stattfinden.

Weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung beziehungsweise Sicherstellung des Mindestabstandes sind:

  • Abschaffung von Selbstbedienungstheken
  • Verpflegung „to-go“, zum Beispiel Bäckerwagen
  • Gestaffelte Pausenzeiten
  • Speisenausgabe durch Kantinenpersonal
  • Besteckausgabe nur durch Kantinenpersonal
  • Abstandmarkierungen vor Kaffee- und Getränkeautomaten
  • Bargeldloses Bezahlen
  • Erweiterte Öffnungszeiten
  • Essen kann vorbestellt und einzeln abgeholt werden (zum Beispiel Lunchpaket)
  • Stuhlausrichtung in nur eine Blickrichtung
  • Dort wo Stühle gestellt werden dürfen, werden Punkte geklebt
  • Kantine schließen

Im Eingangsbereich von Kantinen und Pausenräumen sollten zusätzliche Handwaschbecken und darüber hinaus Desinfektionsspender zur Verfügung gestellt werden. Häufigere Reinigungsintervalle sind ebenfalls sinnvoll.

 

Weitere Links:
 

BGN – Praxisbeispiele Kantine

Beispiele von umgesetzten Maßnahmen in den Projektbetrieben:
 

Kantine:

  • Komplette Schließung der Kantine
  • Öffnung mit Abstand und begrenzter Personenzahl
  • Festlegung Einbahnstraßensystem
  • Nur Essen to-go
  • Ausgabe von Besteck und Essen nur über Personal
  • Wegfall SB-Theke
  • Einführung Pfandsystem (Takeaway)
  • Reduzierung des Angebotes auf Lunchpaket
  • Einführung bargeldloses Zahlen
  • Verlagerung der Essensbereiche, zum Beispiel in überdachte Außenbereiche
  • Änderung der Pausenzeiten (erst Produktion, dann Büros) 
  • Umstellung auf Lieferservice
     

Pausenräume:

  • Schaffung zusätzlicher Pausenräume
  • Anpassung der Anzahl der Stühle an begrenzte Anzahl der Personen
  • Ausdünnung von Stühlen und Tischen
  • Kisten mit Abstand im Freien aufgestellt, um Pausen (Sommer) im Freien zu verbringen
  • Sperrung von Pausenräumen: Essen vorübergehend am Arbeitsplatz gestattet

Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume

(1) Allgemeine Anforderungen zum Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen und Pausenräumen in Arbeitsstätten enthalten Anhang Nummer 4.1 und 4.2 ArbStättV, diese werden in den ASR A4.1 „Sanitärräume“ und A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“ konkretisiert. Die in diesen ASR enthaltenen Regelungen reichen derzeitig nicht aus, um den Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß dem Stand der Arbeitsmedizin und der Hygiene zu beschreiben. Zusätzlich zu den dort genannten Anforderungen sind deshalb Maßnahmen zu ergreifen, die die Einhaltung der Abstandsregel bei Nutzung der Einrichtungen sicherstellen.

(2) Zur Umsetzung der Handhygiene sind leicht erreichbare Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser, ausreichend hautschonender Flüssigseife und Einrichtungen zum hygienischen Trocknen der Hände (Einmalhandtücher aus Papier oder Textil) vorzuhalten. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind gegebenenfalls geeignete Hautschutz- und Hautpflegemittel bereitzustellen. Die Verwendung von Warmlufttrocknern soll vermieden werden. Die Händewaschregeln sind auszuhängen.

(3) Auch an mobilen und abgelegenen Arbeitsplätzen ist für eine Möglichkeit der hygienischen Händereinigung und -trocknung zu sorgen, indem zum Beispiel Handwaschstationen oder Kanister mit Wasser, Flüssigseife sowie Einmalhandtücher oder geeignete Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Von mehreren Personen genutzte Handtücher sind entsprechend ASR A4.1 unzulässig und entsprechen nicht den hygienischen Anforderungen.

Sanitärräume

(4) In Umkleide- und Waschräumen ist durch technische und organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Beschäftigte, zum Beispiel durch Abstandsmarkierungen auf Fußböden, Begrenzung der Personenzahl oder zeitlich versetzte Nutzung, genügend Platz erhalten, um die Abstandsregel einhalten zu können.

(5) Sanitärräume sind arbeitstäglich mindestens einmal zu reinigen.

Pausenräume

(6) Die Einhaltung der Abstandsregel ist in Pausenräumen und -bereichen, Teeküchen und an Kochgelegenheiten sowie in Bereitschaftsräumen und -bereichen zu gewährleisten. Maßnahmen sind insbesondere die Anpassung der Bestuhlung, das Aufbringen von Bodenmarkierungen und die gestaffelte Organisation von Arbeits- und Pausenzeiten mit dem Ziel, die Belegungsdichte zu verringern.

(7) Vor Eintritt und Nutzung der Pausenräume und -bereiche sind Möglichkeiten zur Handhygiene bereitzustellen.

Kantinen

(8) Die Einhaltung der Abstandsregel ist durch eine entsprechende Anordnung oder Reduzierung der Anzahl der Tische und Sitzgelegenheiten sowie mit weiteren technischen Maßnahmen, zum Beispiel Abstandsmarkierungen auf dem Fußboden oder der Aufstellung von Absperrbändern an Essensausgabe, Geschirrrückgabe und an der Kasse, sowie mit organisatorischen Maßnahmen, zum Beispiel Begrenzung der Personenzahl oder Erweiterung der Kantinen- und Essensausgabezeiten zur Vermeidung von Warteschlangen oder eine einweisende Person zu gewährleisten. Besteck und Geschirr sollten durch das Kantinenpersonal übergeben werden.

(9) Vor Eintritt und Nutzung der Kantine sind Möglichkeiten zur Handhygiene bereitzustellen.