alter(n)sgerecht & ganzheitlich
Gefährdungsbeurteilung
Ihre Experten:
Jedes Unternehmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss alle möglichen Gefährdungen und Belastungen erfassen, denen die Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen ausgesetzt sind.
Nach Erfassung der Gefährdungen und Belastungen werden Maßnahmen für den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten abgeleitet.
Dabei ist die Gefährdungsbeurteilung nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern unterstützt auch bei der Optimierung von Abläufen und Prozessen.
Beratung
Angepasst an die Bedingungen vor Ort, führen wir die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (unter Berücksichtigung mitgeltender Verordnungen) durch, so dass die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes gerichtsfest erfüllt werden.
Unsere Gefährdungsbeurteilung erfolgt ganzheitlich im Kontext des Arbeitssystems. Die zu bewertenden Arbeitsplätze werden nicht isoliert nebeneinander, sondern im Zusammenhang innerhalb der Arbeitsorganisation betrachtet (Arbeitssystemanalyse). Unser interdisziplinäres Team erfasst, neben der sicherheitstechnischen Betrachtung, vor allem die ursachenorientierte Beurteilung von arbeitsplatzbezogenen physischen, psychischen und/oder ergonomischen Belastungen. Dabei arbeiten wir beteiligungsorientiert, denn die „Beschäftigten sind Experten an ihren Arbeitsplätzen“ und ihre Einbeziehung ist genauso wichtig wie der Dialog mit Führungskräften und den Betriebsparteien.
Unsere Gefährdungsbeurteilung beinhaltet:
- Typisierung von Arbeitsplätzen zur Gefährdungsbeurteilung
- Erhebung und detaillierte Beschreibung von Gefährdungen (gemäß BG-Klassifikation) nach Arbeitsschutzgesetz und mitgeltender Verordnungen (z. B. für Arbeitsstätten (ArbStättV), Lastenhandhabung, Gefahrstoffe (GefStoffV), Betriebssicherheit (BetrSichV))
- Erstellung von Maßnahmenvorschlägen zur Gefährdungsbeseitigung bzw. deren Minderung
- Berücksichtigung und Weiterentwicklung von arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, z. B. zur alternsgerechten Arbeitsgestaltung oder Inklusion
- Unterstützung bei der Erstellung von Katastern (z. B. Lärm)
- EDV-gestützte Dokumentation nach Kundenvorgabe
Wenn Sie bereits eine Gefährdungsbeurteilung erstellt haben, diese aber nicht mehr auf dem neusten Stand oder unvollständig ist, ergänzen wir Ihre Dokumente, so dass diese wieder gerichtsfest sind.
BoBuG
Die Gefährdungsbeurteilung "einmal anders" erfolgt über das Verfahren BoBuG. Hier wird besonderer Wert auf die beteiligungsorientierte Erarbeitung von Gefährdungen und Belastungen sowie Maßnahmen zum Abbau derselben gelegt. Der BoBuG Prozess setzt dabei bei den Beschäftigten an und ist daher für alle Unternehmensgrößen und Branchen geeignet.
Wir haben passend dazu mit dem Gefährdungsbeurteilungskoordinator eine passende Inhouse-Qualfizierung entwickelt. Bitte fragen Sie unsere Experten dazu exklusiv an.
Qualifizierung
Wir bieten Ihnen zu diesem Themenfeld verschiedene Qualifizierungen an:
Für weitere interessante Themen empfehlen wir Ihnen einen Blick auf unsere Seminarübersicht.
Forschung
Unsere Instrumente und Methoden sind gemeinsam mit Betrieben in Forschungsprojekten entwickelt und erprobt. Unser Ziel ist die gemeinsame, interdisziplinäre und hierarchieübergreifende Zusammenarbeit aller Projekt-Beteiligten und die Hilfe zur Selbsthilfe.
Informationsmaterial
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer:
Haben Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen?
Was unsere Kunden sagen:
Uwe Rossmann
Leiter Arbeitssicherheit Witten/Krefeld
Deutsche Edelstahlwerke
"Seit mehr als 15 Jahren unterstützt und BIT vor Ort bei Fragen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung und Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung.
Wir schätzen dabei ihre pragmatische Herangehensweise sowie die zielorienterte Maßnahmenfindung im Sinne der Mitarbeitenden und des Unternehmens".