alter(n)sgerecht & ganzheitlich
Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, für alle seine Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Dabei stehen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten auf dem Prüfstand, um mögliche Gefährdungen und Belastungen festzustellen und erforderliche Maßnahmen für den Schutz der Gesundheit daraus abzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst dabei auch die physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Angepasst an die Bedingungen vor Ort führen wir die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (unter Berücksichtigung mitgeltender Verordnungen) in Produktion und Verwaltung durch.
Beratung
Unsere Gefährdungsbeurteilung erfolgt stets ganzheitlich im Kontext des Arbeitssystems. Die zu bewertenden Arbeitsplätze stehen bei uns nicht isoliert nebeneinander, sondern werden stets im Zusammenhang innerhalb der Arbeitsorganisation gesehen.
Dies ermöglicht neben der sicherheitstechnischen Betrachtung vor allem die ursachenorientierte Beurteilung von arbeitsplatzbezogenen physischen, psychischen und/oder ergonomischen Belastungen.
Unsere Gefährdungsbeurteilung beinhaltet:
- Typisierung von Arbeitsplätzen zur Gefährdungsbeurteilung
- Erhebung und detaillierte Beschreibung von Gefährdungen (gemäß BG-Klassifikation) nach Arbeitsschutzgesetz und mitgeltender Verordnungen (z. B. für Arbeitsstätten (ArbStättV), Lastenhandhabung, Gefahrstoffe (GefStoffV), Betriebssicherheit (BetrSichV))
- Erstellung von Maßnahmenvorschlägen zur Gefährdungsbeseitigung bzw. deren Minderung
- Berücksichtigung und Weiterentwicklung von arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, z. B. zur alternsgerechten Arbeitsgestaltung oder Inklusion
- Unterstützung bei der Erstellung von Katastern (z. B. Lärm)
- EDV-gestützte Dokumentation nach Kundenvorgabe
- Unterweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Grundlagen sicherheitsgerechten Verhaltens (Behavior Based Safety)
Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt durch unser interdisziplinäres Team beteiligungsorientiert vor Ort. Die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Expertinnen und Experten für ihren Arbeitsplatz ist genauso wichtig wie der Dialog mit Führungskräften und den Betriebsparteien. Die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes werden gerichtsfest erfüllt.
BoBuG
Die Gefährdungsbeurteilung "einmal anders" erfolgt über das Verfahren BoBuG. Hier wird besonderer Wert auf die beteiligungsorientierte Erarbeitung von Gefährdungen und Belastungen sowie Maßnahmen zum Abbau derselben gelegt. Der BoBuG Prozess setzt dabei bei den Beschäftigten an und ist daher für alle Unternehmensgrößen und Branchen geeignet.
Qualifizierung
Wir bieten zu diesem Themenfeld verschiedene Querschnittqualifizierungen an. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen unsere Seminarbroschüre, die Sie entweder als PDF herunterladen können oder auch als gedruckte Version erhalten können.
Forschung
Unsere Beratungsleistung erhält durch unsere Forschungsprojekte ein wissenschaftliches Fundament, welches durch die Erprobung in der Praxis validiert wird. Unser Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Hilfe zur Selbsthilfe.
Informationsmaterial
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer:
Ihre Ansprechpartner


Dipl.-Ing. Hans Szymanski
+49 234 92231-44
hans.szymanski bit-bochumde
Dipl.-Sich.-Ing. Tobias Berens
+49 234 92231-48
tobias.berens bit-bochumde