Arbeitsmittel & Werkzeuge

Handlungsempfehlungen

Die betriebliche Umsetzung dieser Anforderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel ist von Bedeutung, weil bei der Benutzung von Arbeitsmitteln die Gefahr der Schmierinfektion besteht, wenn die Arbeitsmittel nicht personenbezogen eingesetzt werden.

Wenn in der Verwaltung, kein Homeoffice angeboten werden kann, sollten nach Möglichkeit Einzelarbeitsplätze realisiert werden, so dass an diesen Arbeitsplätzen Schmierinfektionen ausgeschlossen werden können. Werden Bildschirmarbeitsplätze im Wechsel von verschiedenen Beschäftigten zur Aufgabenabwicklung besetzt, so sollten diese täglich vor Arbeitsaufnahme desinfiziert werden.

In der Produktion wäre es von Vorteil zusätzliche arbeitsplatzbezogene Arbeitsmittel anzuschaffen, so dass diese personenbezogen eingesetzt werden können. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Arbeitsmittel vor dem Weiterreichen zumindest mit handelsüblichen Reinigern gereinigt werden.

Ist eine Mehrfachnutzung von Arbeitsmitteln durch technische oder arbeitsorganisatorische Maßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel bei Tastaturen in Leitständen, beim Einsatz von Gabelstaplern, der Besetzung von Krankabinen oder der Nutzung von Dienstfahrzeugen für Botengänge und andere werden die Arbeitsmittel vor der Benutzung durch die Beschäftigten desinfiziert oder gereinigt. Ist ein Fahrer*innenwechsel auf einem Gabelstapler während der Schicht nicht vermeidbar, weil dieser von mehreren Arbeitsgruppen als Arbeitsmittel genutzt wird, dann erfolgt eine Querlüftung der Kabine. Es sollten wichtige Kontaktflächen wie zum Beispiel Lenkrad, Schalthebel, Schlüssel, Türgriffe mit einem Tuch desinfiziert werden. Gleiche Regeln gelten in Krankabinen oder anderen Steuerständen, wenn Springer*innen während der Pausen eingesetzt werden, um den Produktionsfortschritt nicht zu unterbrechen.

In Produktionsbetrieben mit erhöhten Hygieneanforderungen (beispielsweise Pharma- oder Lebensmittelindustrie) werden grundsätzlich und ausschließlich Handschuhe getragen, die nur von einer Person genutzt werden.

 

Weitere Links:
 

RKI - Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen

Beispiele von umgesetzten Maßnahmen in den Projektbetrieben:

  • Einsatz von personengebundene Werkzeugen/Hilfsmitteln
  • Desinfektion nicht-personenbezogene Arbeitsmittel zu Schichtbeginn
  • Bereitstellung von Desinfektionsmittel zur Reinigung
  • Reinigungsregeln für Arbeitsmittel und Arbeitsplätze:
    • Vor Benutzung desinfizieren (besser, weil jeder für sich Verantwortung übernehmen muss)
    • Nach Benutzung desinfizieren
  • Reinigungsregeln für Büroarbeitsplätze in Verbindung mit personenbezogenen Arbeitsplätzen:
    • Reinigungspersonal desinfiziert 2x wöchentlich bis täglich Arbeitsmittel (Maus, Tastatur und weitere)
    • Verkürzung der Reinigungsintervalle
  • Krankabinen, Stapler, Steuerstände:
    • Desinfektion zu Beginn Ihrer Schicht
    • Beim Einsatz von Springern Lüften und MNB tragen
    • Querlüftung von Staplern/anderen Fahrzeugen bei Personenwechsel

Arbeitsmittel und Werkzeuge

(1) Durch eine entsprechende Arbeitsorganisation ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass Arbeitsmittel nach Möglichkeit nur jeweils von einer Person verwendet werden, zum Beispiel durch Bereitstellung zusätzlicher Arbeitsmittel, um damit die Gefahr von Schmierinfektionen zu verringern.

(2) Ist die personenbezogene Nutzung von Arbeitsmitteln nicht möglich, sind diese vor dem Weiterreichen mit handelsüblichen (Haushalts-) Reinigern zu reinigen. Insbesondere Oberflächen, die in Kontakt mit den Beschäftigten gekommen sind, etwa durch Tröpfchenabgabe beim Sprechen, sind bei der Reinigung zu berücksichtigen. Solche Oberflächen sind beispielsweise Tischplatten, IT-Geräte, Telefonhörer, Lenkräder, Schalthebel sowie Werkzeuge. Bedienfelder von Arbeitsmitteln, die von unterschiedlichen Beschäftigten genutzt werden müssen, sind regelmäßig zu reinigen. Eine vorsorgliche Flächendesinfektion wird nicht als notwendig erachtet.