Zuschuss für Betriebliche Gesundheitsförderung

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Gesetzesänderung hebt den steuerfreien Zuschuss.

 

Bisher gab es für zertifizierte BGF-Kurse einen steuerfreien Zuschuss von 500€ pro Mitarbeiter und Jahr. Arbeitgeber sollen durch den Zuschuss animiert werden, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern. Neben den Mitarbeitern selbst profitieren die Unternehmen gleichzeitig auch durch einen geringeren Krankenstand.

Zum Jahreswechsel wurde der Betrag auf 600€ pro Mitarbeiter und Jahr angehoben. Wie die AOK hinweist, sind die Zuschüsse auch in den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Die Zuschüsse gelten jedoch nur für Maßnahmen, die explizit den Anforderungen aus § 20 und 20b SGB V hinsichtlich Qualität und Zweck erfüllen. Zuschüsse des Arbeitgebers z.B. für Fitnessstudiomitgliedschaften sind also leider davon ausgeschlossen.

Informationen zu Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten Sie entweder bei unseren BGM-Experten oder unserem Partner Team Gesundheit.