BMAS veröffentlicht SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

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Ausschüsse des BMAS haben eine Arbeitsschutzregel für Pandemien wie SARS-CoV-2 erarbeitet.

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte am 10. August 2020 die umfangreiche SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, die in Pandemiezeiten das Infektionsrisko in den Betrieben vermindern sollen. Dabei sind Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente. Gleichzeitig handeln Unternehmen rechtssicher, wenn diese die Arbeitsschutzregel anwenden - sofern dadurch nicht gleichwertige oder strengere Regeln, wie z.B. aus der Biostoffverordnung, umgegangen werden. Die Berufsgenossenschaften werden aufgerufen, die Regel branchenspezifisch anzupassen.

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. (Quelle: BAuA)

Unsere Berater Hans Szymanski (bis 2028) und Andrea Lange (seit 2019) arbeiten aktiv an der Erarbeitung der Technischen Regeln im Ausschuss für Betriebssicherheit des BMAS mit. Wir beraten Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen und unterstützen Sie, die notwendige Rechtssicherheit zu erlangen und das Infektionsrisiko in den Betrieben zu minimieren.