Betriebssicherheitsverordnung vs. Maschinenrichtlinie
Verantwortliche im Spannungsfeld von Herstellung und Betrieb
Beschreibung:
Sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Betriebssicherheitsverordnung formulieren Anforderungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere zur Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung. Während Betreiberinnen und Betreiber für die Bereitstellung und den Betrieb sicherer Maschinen und Anlagen verantwortlich sind, haben Instandhalterinnen und Instandhalter die Aufgabe, Maschinen und Anlagen in Betrieb zu halten, zu modernisieren ohne sie zu neuen oder veränderten Produktionsanlagen zu verketten. Dieses Spannungsfeld unterschiedlicher Anforderungen gilt es zu erkennen und rechtssicher abzubilden.
Lernziele:
Ziel des Seminars ist es, sich einen Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Anforderungen zur Betriebssicherheit zu verschaffen und das Hersteller- und Betreiberrecht sicher voneinander unterscheiden zu können.
Die inhaltliche und methodische Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung, als Drehscheibe des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, steht dabei im Fokus.
Seminarinhalte:
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Gesetzgebung in Deutschland
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Grundlegende Anforderungen an Arbeitsmittel
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Gefährdungsbeurteilung
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Technische Regeln für Betriebssicherheit
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TRBS 1112
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Prüfung von Arbeitsmitteln
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Zusammenarbeit
Unsere didaktischen Methoden beziehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktiv mit ein und werden abwechslungsreich gestaltet. Im vorliegenden Praxisseminar werden Impulsvorträge, moderierte Diskussionen und Kleingruppenarbeiten angewendet.
Jeder ist eingeladen, eigene Fragen oder Fallbeispiele einzubringen.
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an alle Interessierten, die sich im Rahmen Ihrer Pflichten mit Fragen zum sicheren Betreiben von Arbeitsmitteln beschäftigen.