CE-Kennzeichnung von Maschinen
Analyse von Konformitätsnachweisen für Maschinen;
Inhalte, Formen, Vorgehensweise bei der Erarbeitung.
Zielsetzung: Im Rahmen des für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführten Projektes werden Konformitätsverfahren für Maschinen hinsichtlich Inhalt und Vorgehensweise bei ihrer Erarbeitung analysiert und bewertet.
Dabei ist insbesondere zu beurteilen, inwieweit die CE-Verfahren der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der MaschRL entsprechen.
Das Projekt richtet sich insbesondere auf den Unterstützungsbedarf kleiner und mittlerer Unternehmen. Im Blickfeld der Analyse standen die Hersteller von Unikaten und Kleinserien sowie Betreiber, die durch Eigenbau, Verkettung oder wesentliche Veränderung zum Hersteller werden.
Im Vordergrund steht die Entwicklung von Arbeitshilfen für Konstrukteure zur inhaltlichen Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an Maschinen nach Anhang I MaschRL. Diese Arbeitshilfen beinhaltet der „Leitfaden zur Umsetzung des CE-Kennzeichnungsverfahren für Maschinen“, der parallel zum Projektbericht erarbeitet und veröffentlicht wird.
Weiterhin sollen die Projektergebnisse als Arbeitshilfen für die Aufsichtsbehörden zur Überprüfung von Maschinen nutzbar sein.
Ein weiteres Ziel besteht darin, diejenigen Anforderungen im Prozess herauszukristallisieren, bei denen Verständnis- und Akzeptanzprobleme bestehen und Vorschläge zur praxisgerechten Gestaltung dieser Prozeßschritte zu erarbeiten.
Projektlaufzeit: 01/2004 – 03/2005
Hinweis: Die Ergebnisse des Forschungsberichts sowie der Leitfaden zur Umsetzung des CE-Konformitätsverfahrens für Maschinen wird zur A+A 2005 im Rahmen der Kongressveranstaltung „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ am 25.10.2005 (14.00 – 17.00) vorgestellt.
Hintergründe
Auch neun Jahre nach Verabschiedung der EG-Maschinen-Richtlinie im Jahre 1995, wissen Hersteller und Betreiber teilweise nicht, dass diese Vorschrift die Basis für die Konstruktion und Sicherheitsbewertung ihrer Produkte ist. Die Fülle der neuen Rechtsvorschriften lässt sich von Herstellern bzw. Betreibern kaum mehr bewältigen, das gilt insbesondere für die kleinen und mittelständischen Betriebe. Bei den Herstellern sind insbesondere die Kenntnisdefizite aufzufüllen, um die Grundlagen für gesetzeskonforme Produkte zu schaffen. Bei den Betreibern der Maschinen muss das Sicherheitsbewusstsein geschärft werden, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Maschinen-Richtlinie und Anhang I einzufordern und zu überprüfen. Zusätzliche Probleme bereitet die Interpretation des Anhangs I der MaschRL.
Eine weitere Problemgruppe sind die Betreiber, die durch selbständige Veränderungen, Verkettungen von Maschinen und Anlagen etc. zum Hersteller werden. Häufig ist dieser Rollenwechsel den Akteuren gar nicht bewußt und die daraus resultierenden Verpflichtungen und (Haftungs-) Risiken sind nicht bekannt oder werden unterschätzt bzw. ignoriert. Vielfach ist auch der Dialog zwischen Hersteller und Betreiber (gerade z.B. im Sondermaschinenbau) mit Problemen behaftet. Fehlt einerseits beim Betreiber ein umfassendes Pflichtenheft, unterläßt andererseits der Hersteller die Information des Betreibers zu Problemstellungen aus der Maschinensicherheit. Dies kann sogar dazu führen, daß der Hersteller bewußt den Betreiber in die Funktion des Herstellers führt. Die Ursache hierfür sind die fehlenden systematischen Informationskanäle von Anwendern zu Herstellern/ Konstrukteuren.
Bei den Herstellern selbst sind darüber hinaus folgende Problematiken zu erkennen. Die Konformitätserklärung bzw. Herstellererklärung wird vergeben, ohne dass die davor liegenden Aktivitäten der Systematik der MaschRL folgen und ihren Ansprüchen gerecht werden. So werden z.B. "CE-Kennzeichen" vergeben, ohne dass die Gefahrenanalyse durchgeführt und dokumentiert worden ist. Bestehende Restrisiken werden deshalb auch nicht benannt und bilden somit ein Gefahrenpotenzial für den Betreiber, das er im Vertrauen auf die Sorgfältigkeit des Herstellers unter Umständen nicht erkennt.
Die richtlinienkonforme Vorgehensweise zur Vergabe des CE-Kennzeichens ist aber auch bei den Herstellern oft ein Vorgehensproblem, die die Anforderungen kennen und sie zu erfüllen versuchen. Oft werden Gefahrenanalysen von ihnen deshalb falsch, lückenhaft oder überhaupt nicht durchgeführt. In der Praxis ist das Ergebnis oft eine große Zahl mit Sicherheitsmängeln behafteter Maschinen trotz der CE-Kennzeichnung.
Die Projektziele
Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen
Erarbeitung von Arbeitshilfen (z.B. Leitfäden) für Konstrukteure zur inhaltlichen Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an Maschinen nach Anhang I MaschRL
Projektergebnisse sollen als Arbeitshilfen der Marktaufsicht dienen
Erarbeitung von Beispiellösungen
Vorgehen
Das Vorgehen im Projekt gliedert sich in drei Phasen: Workshops zur Sicherstellung der Qualität der Projektdurchführung und der Ergebniserstellung, Fallstudien sowie parallel dazu eine Flächenbefragung.
Dieses Vorgehen wird gewählt, um einerseits die vorliegenden Erkenntnisse aus den eigenen Arbeitsprojekten und die der Kooperationspartner aufzunehmen, in Fallstudien zu vertiefen, zu bewerten und für eine qualifizierte Flächenanalyse zu nutzen.
Für die quantitative Flächenbefragung wurden vom BIT e.V. zunächst wesentliche Kriterien zur Analyse der Umsetzung des CE-Kennzeichnungsverfahrens erhoben. Dieser Entwurf wurde gemeinsam mit den Experten während des Auftakt-Workshops diskutiert, teilweise modifiziert und ergänzt. Es sollen insgesamt 200 qualifizierte Stichproben in branchenübergreifenden Betrieben erhoben werden. Als Voraussetzung für die Einbeziehung in die Befragung sollen die Betriebe über Erfahrungen bei der Umsetzung der MaschRL verfügen. Die Auswahl der Betriebe, die an der Befragung teilnehmen, wird mit Hilfe des VDMA, der Gewerbeaufsicht/StAfA und den BG'en getroffen. Die Fragebögen werden mit einem Anschreiben und einem Begleitschreiben von VDMA, Gewerbeaufsicht/StAfA oder BG'en zum Ausfüllen an die Betriebe verschickt. Durch das Versenden der genannten Institutionen soll eine hohe Rücklaufquote gewährleistet werden, zudem können diese als "Anonymitätsfilter" dienen. Parallel dazu kann der Fragebogen von der Zielgruppe (z.B. Kronstrukteure, Betreiber) in Seminaren der BG'en ausgefüllt werden. Abschließend erfolgt eine Rückmeldung mit einer Kurzfassung der Auswertung an beteiligte Unternehmen/Personen.
Für die qualitative Befragung (Fallstudien) werden KMU's ausgewählt, die über eine "gute Praxis" verfügen. Mit diesen Betrieben sollen Probleme mit der MaschRL (z.B. Verständnis), Schwierigkeiten bei der Umsetzung (Prozess) und der Inhalte (Qualitätsbewertungskriterium) erfasst werden.
Unternehmen, die sich bereits mit dem CE-Kennzeichnungsprozess in ihrem Unternehmen beschäftigen und Interesse an der Teilnahme im Rahmen einer Fallstudie haben, melden sich bei
Frau Lange,
Tel: 0234 / 92231-46;
Email: andrea.lange(at)bit-bochum.de.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Die Ergebnisse/Produkte
Die Ergebnisse des Projektes sollen auf die besonderen Unterstützungsbedarfe von kleinen und mittelständischen Unternehmen abgestellt sein:
Arbeitshilfen für Konstrukteure zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an Maschinenrichtlinie Anhang geben,
als Arbeitshilfen für die Aufsichtsbehörden zur Überprüfung von Maschinen nutzbar sein,
konkrete Beispiellösungen erarbeiten.
Projektgeber / Laufzeit
Projektgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Laufzeit: 01/2004 bis 03/2005
