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EG-Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen und Anlagen

Anwender von Maschinen und Anlagen werden, wenn diese selber modifiziert werden, schnell zu Herstellern mit allen Verpflichtungen und Risiken. Wir unterstützten dabei, Investitionsprozesse gerichtsfest zu machen, also alle Vorgaben, die sich aus der europäischen Maschinenrichtlinie ergeben, zu erfüllen. Dabei werden Lernprozesse auf zwei Ebenen in Gang gesetzt:

  • dauerhafte Hilfe zur Selbsthilfe bei Investitionsprozessen
  • Kooperation innerbetrieblicher Akteure bei Investitionsprozessen

Unsere Erfahrungen bildeten die Grundlage für das Forschungsprojekt F-1896 "Analyse von Konformitätsnachweisen für Maschinen; Inhalte, Form, Vorgehensweisen bei der Erarbeitung", das BIT im Auftrag der BAuA durchgeführt hat.

Zu diesem Thema:

CE-Kennzeichnung von Maschinen:  Praxishilfe für Betriebe
Dieser Artikel ist erschienen in "VMBG-Mitteilungen", 02/06, S.14-15 (download, ca. 290 KB)

Die Konstruktion ist gefordert, Die Umsetzung der Maschinen-Richtlinie im Maschinen- und Anlagenbau
Dieser Artikel ist erschienen in "Der Konstrukteur", 1-2/2006, S.8  (download, ca. 60 KB)

Weitere Informationen: info(at)bit-bochum.de

Ansprechpartner: Andrea LangeHans Szymanski, Tobias Berens