- Angaben zum Arbeitsplatz und zur Person (bereichs- bzw. tätigkeitsspezifisch)
- Beurteilung der Arbeitsinhalte, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsmittel
- Beurteilung der Arbeitsorganisation
- Beurteilung der Mitarbeiterführung und der sozialen Beziehungen
- Angaben zu gesundheitlichen Beschwerden
- Beurteilung der Zielerreichung des Arbeitsbereichs (bereichsspezifisch)
- Besonders belastende und entlastende arbeitsbezogene Faktoren (offene Fragen)
In Arbeitsbereichen bzw. bei Tätigkeiten, bei denen personenbezogene Dienstleistungen im
Mittelpunkt stehen, also z.B. in Call-Centern, Alten- und Pflegeheimen,
Krankenhäusern, Schulen oder Vertriebstätigkeiten, kommt ein zusätzlicher Beurteilungsbogen
mit speziell für solche Tätigkeiten entwickelten Fragen
zum Einsatz.
Für Bildschirmarbeitsplätze steht optional ein Fragebogen zur Beurteilung der Software-Ergonomie zur Verfügung.
Die Beurteilungsbögen enthalten positive Aussagen
über arbeitswissenschaftlich relevante Kriterien der
Arbeitsgestaltung (Beispiel: "Meine Arbeitsaufgaben sind mir klar"). In
einem ersten Schritt bewerten die Befragten, ob die jeweilige Aussage
zutrifft oder nicht zutrifft. In einem zweiten und dritten Schritt
werden die Befragten gebeten zu beurteilen, ob sie dieser Umstand
belastet und die Erledigung der Aufgaben erschwert, oder ob das nicht
der Fall ist. Denn auch Arbeitsmerkmale, die unter
arbeitswissenschaftlichen Gesichtspunkten positiv gestaltet sein mögen,
können unter Umständen belastend wirken.
Diejenigen Kriterien, die von einem großen Anteil der Befragten als kritisch eingestuft werden, bilden die Grundlage für die Detailanalyse
von Schwerpunktbelastungen. Eine Gruppe von in der Regel sechs bis acht
Mitarbeitern einer Hierarchiestufe geht diesen Belastungen unter
Anleitung eines Moderators auf den Grund und entwickelt Lösungsideen
zum Abbau belastender Bedingungen. Die Erfahrungen zeigen, dass in
dieser vier- bis sechsstündigen Sitzung eine Vielzahl konstruktiver
Ideen entwickelt werden, die dann den Entscheidungsträgern zum
Maßnahmenentscheid vorgelegt werden.
In einem Steuerungskreis, der sich aus entscheidungsbefugten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie aus betrieblichen Fachexperten zusammensetzt, erfolgt die abschließende Beurteilung von Gefährdungen und Fehl-Belastungen. Ein verbindlicher Maßnahmenplan zur Reduzierung psychischer Belastungen bzw. zur Stärkung gesundheitsförderlicher Faktoren wird entwickelt und verabschiedet.
Die Beteiligung der
Mitarbeiter, die Transparenz des Verfahrens und bewährte
Verfahrensregeln (Mitbestimmung des BR/PR, Datenschutz,
Verbindlichkeit, Information der Führungskräfte und Mitarbeiter)
sichern eine hohe Akzeptanz im Betrieb sowie passgenaue Maßnahmen, die
an den Verbesserungspotenzialen im Arbeitsbereich ansetzen.
BAAM
ist einzeln oder in Kombination mit Expertenverfahren zur Ermittlung
psychischer Belastungen einsetzbar und kann nach Einweisung auch ohne
externe Unterstützung durchgeführt werden.
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